Nach § 17 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb - unter bestimmten Voraussetzungen - auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Verluste aus einer solchen Veräußerung können bei anderen Einkünften unbegrenzt berücksichtigt werden. Demgegenüber dürfen Verluste aus Spekulationsgeschäften mit Kapitalbeteiligungen - dies sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als sechs Monate beträgt - gemäß § 23 Abs. 4 EStG nur beschränkt ausgeglichen und überhaupt nicht abgezogen werden. Wird eine wesentliche Beteiligung innerhalb von sechs Monaten nach Anschaffung mit Verlust veräußert, ist fraglich, ob dieser Verlust nach § 17 EStG berücksichtigt werden darf. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. November 1992 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt der BdF zur Anwendung des BFH-Urteils vom 4. November 1992 -
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