Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 2. Dezember 1998, - IV C 6 - S 2741 -12/98 -, BStBl 1998 I S. 1509 ff. aufgehoben. Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen, nicht mehr anzuwenden.
Die Grundsätze sind auf das damalige Vollanrechungsverfahren zugeschnitten und aufgrund zwischenzeitlich erfolgter umfangreicher Gesetzesänderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht überholt.
Dieses Schreiben wird im BStBl I veröffentlicht.
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