Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2013 - IV D 3 - S 7015/13/10001 (2013/1118439), BStBl 2013 I S. 1627, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl 2013 II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2014 -
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „4.17.1 Menschliches Blut und Frauenmilch” durch die Angabe „4.17.1 Menschliche Organe, menschliches Blut und Frauenmilch” ersetzt.
Das Abkürzungsverzeichnis wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „BMWF = Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen” wird die Angabe „
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