Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zu der Frage, inwieweit die Regelungen des § 3 Nr. 59 Einkommensteuergesetz (EStG) und des Abschnitts 31 Abs.
Nach § 3 Nr. 59 zweite Alternative EStG sind Mietvorteile steuerfrei, soweit sie die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz nicht überschreiten. Dasselbe gilt bei einer Förderung nach dem
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