BMF - Schreiben vom 11.03.2024
IV D 2 - S 0316/21/10001 :002

BMF - Schreiben vom 11.03.2024 (IV D 2 - S 0316/21/10001 :002) - DRsp Nr. 2024/80143

BMF, Schreiben vom 11.03.2024 - Aktenzeichen IV D 2 - S 0316/21/10001 :002

DRsp Nr. 2024/80143

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD); Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen

Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl 2019 I S. 1269), mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  • Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: In der Angabe zu 1.6 das Wort „Finanzverwaltung“ durch das Wort „Finanzbehörde“ ersetzt.

  • In Randziffer 6 Satz 3 und in der Überschrift des Unterabschnitts 1.6 wird jeweils das Wort „Finanzverwaltung“ durch das Wort „Finanzbehörde“ ersetzt.

  • Randziffer 11 wird wie folgt geändert:

    • Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: