Das BMF-Schreiben (Entwurf) regelt Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, das ab dem Kalenderjahr 2013 für den Lohnesteuerabzug einzusetzen ist. Es ergänzt den Entwurf des BMF-Schreibens vom 2. Oktober 2012 -
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