BMF - Schreiben vom 12.03.2010
IV A 3 - FG 2032/09/10005

BMF - Schreiben vom 12.03.2010 (IV A 3 - FG 2032/09/10005) - DRsp Nr. 2010/80169

BMF, Schreiben vom 12.03.2010 - Aktenzeichen IV A 3 - FG 2032/09/10005

DRsp Nr. 2010/80169

Unterrichtung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung; BMF-Schreiben vom 19. März 2004 ( BStBl I S. 409);

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

  • Das BMF und die zuständige oberste Landesfinanzbehörde sind über anhängige Gerichtsverfahren insbesondere dann zu unterrichten, wenn

    • ein Finanzgericht eine von Richtlinien, BMF-Schreiben oder gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder abweichende Rechtsauffassung vertritt,

    • der Entscheidung eine größere finanzielle oder eine grundsätzliche Bedeutung zukommt,

    • der BFH einen Gerichtsbescheid (§ 90a FGO) erlassen hat, in dem eine von Richtlinien, BMF-Schreiben oder gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder abweichende Rechtsauffassung vertreten wird oder dessen Begründung auf eine Änderung der Rechtsprechung schließen lässt, oder

    • nach einer Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften das Verfahren vor dem Finanzgericht oder dem BFH fortgesetzt wird.