Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stifungsförderungsgesetz) am 31. Oktober 1990 hat der Deutsche Bundestag das private Engagement von Bürgern und Wirtschaft für Kunst und Kultur ermutigt.
Zu den steuerrechtlichen Maßnahmen gehörte eine Erweiterung der Befreiung von Kunstgegenständen und Handschriften von der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer. Voraussetzung für die Befreiung ist, daß der Eigentümer der Kunstgegenstände oder Handschriften sich für mindestens fünf Jahre bereit erklärt, diese für Ausstellungen inländischer juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder regelmäßig öffentlich geförderter juristischer Personen des privaten Rechts unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
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