BMF - Schreiben vom 12.09.2013 IV C 6 - S 2241/10/10002
BMF - Schreiben vom 12.09.2013 (IV C 6 - S 2241/10/10002) - DRsp Nr. 2013/80612
BMF, Schreiben vom 12.09.2013 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2241/10/10002
DRsp Nr. 2013/80612
1. Anwendung des § 6 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 EStG bei Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts und Übernahme von Verbindlichkeiten innerhalb einer Mitunternehmerschaft; 2. Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach § 6 Absatz 3 EStG bei gleichzeitiger Ausgliederung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens nach § 6 Absatz 5 EStG; Anwendung der BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 - IV R 1/08 -, vom 19. September 2012 - IV R 11/12 - und vom 2. August 2012 - IV R 41/11
I. Urteile des BFH zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens nach § 6 Absatz 3 und 5EStG
1. Teilentgeltliche Übertragungen und Übernahme von Verbindlichkeiten
a) BFH-Urteil vom 19. September 2012 - IV R 11/12 -
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