BMF - Schreiben vom 13.02.2007 IV C 5 - S 2333/07/0002
Fundstellen:
BStBl 2007 I S. 270
BMF - Schreiben vom 13.02.2007 (IV C 5 - S 2333/07/0002) - DRsp Nr. 2008/90835
BMF, Schreiben vom 13.02.2007 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2333/07/0002
DRsp Nr. 2008/90835
Lohnsteuer, Unterfach A): Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber; Anwendung des BFH-Urteils vom 5. September 2006 - VI R 38/04 - (BStBl 2007 II S. 181)
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. September 2006 - VI R 38/04 - (BStBl 2007 II S. 181) entschieden, dass die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte dann keinen Arbeitslohn darstellt, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen.
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