Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft” nach dem Stand Juli 2004 herausgegeben (Anlage).
Stand: Juli 2004
Abkürzungen | |||||
AO | = | Abgabenordnung | UStR 2000 | = | Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 |
EStG | = | Einkommensteuergesetz | | = | |
UStG | = | Umsatzsteuergesetz | | = | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A |
UStDV | = | Umsatzsteuer-Durchführungs verordnung | | = | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B |
Das Merkblatt ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Es soll Unternehmer über die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen unterrichten. In erster Linie ist es für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet (vgl. Abschnitt IX.).
Den in der Bauwirtschaft erbrachten Bauleistungen liegen in der Regel Werkverträge oder Werklieferungsverträge i.S. des bürgerlichen Rechts zugrunde. Auch das Umsatzsteuerrecht unterscheidet zwischen Werklieferungen und Werkleistungen.
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