In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 11. November 2004 (
„Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen.”
Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem 31. Dezember 2012 ausgestellt werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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