Die Frage, ob steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften aus Gründen des Vertrauensschutzes bis zur Veröffentlichung des BdF-Schreibens vom 28. August 1991 eine Investitionszulage für diejenigen Wirtschaftsgüter erhalten können, die ihrem steuerfreien Bereich zuzurechnen sind, ist inzwischen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Die Besprechung führte zu dem Ergebnis, daß ein schutzwürdiges Vertrauen nicht vorliegt.
Es kann dahinstehen, ob Verwaltungsregelungen zu anderen Investitionszulagengesetzen überhaupt ein schutzwürdiges Vertrauen in die Auslegung von Vorschriften des InvZulG 1991 begründen können.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung konnten die Betroffenen jedenfalls seit Bekanntgabe des BdF-Schreibens vom 31. Dezember 1986 (BStBl 1987 I S. 52) nicht mehr auf das zum Investitionszulagengesetz 1977 und zu §
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