Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Frage der Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum 1. Juli 1990 für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude und der AfA-Bemessungsgrundlage folgendes klargestellt:
1. Anwendung nur auf in Wohnbauweise errichtete Gebäude im Beitrittsgebiet
Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 21. Juli 1994 -
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