BMF - Schreiben vom 15.02.2010
IV C 6 - S 2244/09/10002

BMF - Schreiben vom 15.02.2010 (IV C 6 - S 2244/09/10002) - DRsp Nr. 2010/80132

BMF, Schreiben vom 15.02.2010 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2244/09/10002

DRsp Nr. 2010/80132

Abzugsverbot § 3c Absatz 2 EStG bei Aufgabeverlusten i. S. v. § 17 EStG; BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08

Mit Urteil vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 - (BStBl II S. xxx) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 1 und Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung:

Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009 (a. a. O.) sind aus nachfolgenden Gründen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.