Nach Abschnitt 90 Abs. 2 Satz 1
Werden die Kinderfreibeträge für alle gemeinsamen Kinder übertragen, so ist der Haushaltsfreibetrag stets ohne Zuordnung bei dem Elternteil abzuziehen, der die Kinderfreibeträge allein erhält, weil nur er sämtliche Voraussetzungen für den Haushaltsfreibetrag erfüllt.
Beispiele:
A.
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