Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 4. März 2002 - IV B 6 - S 1301 Dan - 5/02 - mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 aufgehoben.
Dieses BMF-Schreiben regelt, dass Bezüge des in Deutschland ansässigen Personals, das auf im „Dansk Internationalt Skibregister” (DIS) registrierten Schiffen tätig ist, aufgrund der Rückfallklausel des Artikels 24 Abs. 3
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