Mit Urteil vom 24. Februar 2010 -
Hinsichtlich dieses Urteils bitte ich Folgendes zu beachten:
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 2010 ist im Hinblick auf die Aussage, dass dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht sowie der Zuladung besonderes Gewicht bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen Pkw und „anderen Fahrzeugen” zukommt, über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
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