Der BFH hat mit Urt. v. 10. 4. 1992 (BStBl II S. 814) entschieden, daß Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile (§ 33c Abs. 1 EStG) nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und Abs. 3 EStG zu mindern sind. Nach dem o. g. BdF-Schreiben und den entsprechenden Erl. der obersten FinBeh der Länder sind die Rechtsgrundsätze der Urt. nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Wegen der Bedeutung der Rechtsfrage wird auf folgendes hingewiesen: