Nach dem BGH-Urteil vom 25. März 1991 (vgl. GmbH-Rundschau 1991 S.
An seiner früheren Rechtsprechung, nach der die Änderung des Anstellungsvertrags in den Aufgabenbereich des Mitgeschäftsführers fällt, soweit ein solcher vorhanden und alleinvertretungsberechtigt ist, hält der BGH nicht mehr fest.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 25. März 1991 folgendes:
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