Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Güterbeförderungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen ab 1. Januar 1993 folgendes:
Inhaltsübersicht
Textzahlen (Tz.) | |||
I. | Allgemeines | 1 - 3 | |
II. | Empfänger der Güterbeförderungsleistung | 4 - 7 | |
III. | Grenzüberschreitende Güterbeförderungen | 8 - 37 | |
1. | Innergemeinschaftliche Güterbeförderungen | 8 - 18 | |
2. | Gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderungen | 19 - 31 | |
3. | Grenzüberschreitende Güterbeförderungen nach und von Drittlandsgebieten | 32 - 37 | |
IV. | Leistungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen | 38 - 47 | |
V. | Vermittlung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und von Leistungen, die im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung stehen | 48 - 53 | |
VI. | Besorgung von innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und von Leistungen, die im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung stehen | 54 - 59 | |
VII. | Besteuerungsverfahren | 60 - 68 | |
1. | Besteuerungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland | 60 - 65 | |
2. | Besteuerungsverfahren in den anderen EG-Mitgliedstaaten | 66 - 68 |
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