Durch die „Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung” vom 25. März 2013 (BGBl 2013 I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Neuregelungen werden die Inhaltsübersicht und die Abschnitte 3.14, 6.9 sowie 6a.1 ff des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 13. September 2013 - IV D 3 - S 7155-a/08/10002 (2013/0851296), BStBl 2013 I S. xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:
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