C.II.1 des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2010 ( BStBl 2011 I S. 16) wird um folgenden Satz ergänzt:
„Einer anteiligen Zuordnung der Veräußerungskosten i. S. v. § 17 Absatz 2 EStG bedarf es nicht. Diese sind unter Beachtung von § 3c Absatz 2 EStG in vollem Umfang vom steuerbaren Veräußerungserlös abzuziehen.”
Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Es wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|