Im Zusammenhang mit der Änderung des § 171 Abs. 10 Abgabenordnung (AO) durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) vom erfolgte zum die Aufhebung des Verweises auf die Verfahrensvorschriften der AO in § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG. Mit Wirkung zum ist § 171 Abs. 10 AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom erneut geändert worden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I Seite 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Mai 2018 -
In Abschnitt 4.20.5 wird Absatz 2 gestrichen.
In Abschnitt 4.21.5 Absatz 2 werden folgende Sätze 7 bis 9 angefügt:
„7 8 9 ”
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