Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1996 wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates vom 27. Januar 1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MWSt) - Verordnung (EWG) Nr. 218/92, vgl. Anlage 1 - ein gemeinsames System des Informationsaustausches für innergemeinschaftliche Geschäfte geschaffen. Die EG-Mitgliedstaaten und die Kommission haben zu dem Zweck ein System für die elektronische Speicherung und Übertragung von Daten geschaffen. Erfaßt werden die Daten aus den Zusammenfassenden Meldungen.