Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BdF Erhebung des Zinsabschlags auf Zwischengewinne ab 1. Januar 1994 wie folgt Stellung:
Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung wird die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Zwischengewinne nach §
Bis zur Veröffentlichung der Zwischengewinne bemessen sich die Einkommensteuer und der Steuerabzug vom Kapitalertrag nach 20 vom Hundert des Rücknahmepreises. Weist der Steuerpflichtige bei der Veranlagung zur Einkommensteuer den Zwischengewinn nach, ist dieser der Besteuerung zugrunde zu legen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|