Mit Gesetz vom 2. Oktober 2012 wurde dem zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland am 19. und 28. Dezember 2011 unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zugestimmt (BGBl. I S. 2079)BStBl 2013 I S. 20 Nach Artikel 3 Absatz 2 des vorgenannten Gesetzes ist das Abkommen am 7. November 2012 in Kraft getreten und ab 1. Januar 2013 anzuwenden (BGBl. I S. 2461)BStBl 2013 I S. 33.
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