Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen, in dem Sie auch umsatzsteuerliche Fragen ansprechen.
Zunächst werfen Sie sinngemäß die Frage auf, ob einem Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG ein Vorsteuerabzug für Aufwendungen zugunsten eines einzelnen Jubilars zusteht, wenn der Betrag, der auf den einzelnen Teilnehmer entfällt, die steuerlich relevante Grenze von 110 Euro nicht überschreitet, aber über der Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro nach Abschnitt 1.8 Abs. 3 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses liegt.
Zutreffend ist, dass Betriebsveranstaltungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG auch Jubilarfeiern sind, nicht dagegen die Ehrung eines einzelnen Jubilars. Bei der Ehrung eines einzelnen Jubilars richtet sich die lohnsteuerliche Behandlung nach R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4
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