BMF - Schreiben vom 18.12.2002
IV B 4 - S 2293 - 54/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I 1386

BMF - Schreiben vom 18.12.2002 (IV B 4 - S 2293 - 54/02) - DRsp Nr. 2008/82976

BMF, Schreiben vom 18.12.2002 - Aktenzeichen IV B 4 - S 2293 - 54/02

DRsp Nr. 2008/82976

§ 34c Abs. 1 EStG Steuerabzug von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 EStG; Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach einem vereinfachten Verfahren („Kontrollmeldeverfahren”)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren (§ 50d Abs. 5 EStG) nachfolgend neu geregelt.

I. Kontrollmeldeverfahren

Gemäß § 50d Abs. 5 EStG kann das Bundesamt für Finanzen auf Antrag den Schuldner von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 EStG ermächtigen, in Fällen von geringer steuerrechtlicher Bedeutung ein vereinfachtes Verfahren (Kontrollmeldeverfahren) anzuwenden. Das Verfahren setzt voraus, dass die Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 EStG nach einem DBA im Inland nicht oder nur zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden können (vgl. Tz. 4). Die Ermächtigung kann mit Auflagen verbunden werden.