Nach bisheriger Verwaltungsauffassung gehört die Planung, Gestaltung sowie der Aufbau, Umbau und Abbau von Ständen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zu den sonstigen Leistungen im engen Zusammenhang mit einem Grundstück (vgl. Abschnitt 3a.4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1 UStAE i. d. F. des BMF-Schreibens vom 4. Februar 2011 - IV D 3 - S 7117/10/10006 (2011/0101498) -, BStBl 2011 I S. 162). Mit Urteil vom 27. Oktober 2011,
Werbeleistungen,
Leistungen im Zusammenhang mit kulturellen, künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen, unterrichtenden unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen oder
eine Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen, mit Ausnahme von Beförderungsmitteln
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|