Die Auffassung, daß die Leistung der DSD an die Nutzer des „Grünen Punktes” darin besteht, daß den Leistungsempfängern das Recht zur Nutzung einer Marke einräumt, §§ 1, 30,
Hiernach ist der Ort dieser Leistung nach § 3 a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 UStG zu bestimmen.
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