Mit Wirkung zum änderte die Hewlett-Packard Company (HPC) ihren Namen in Hewlett-Packard Inc. (HPI).
Anschließend hat die HPI mit Wirkung zum ihr Unternehmenskundengeschäft im Wege eines „Spin-offs” auf die bereits im Februar 2015 gegründete Tochtergesellschaft „Hewlett-Packard Enterprise Company” (HPE) übertragen.
Die Aktionäre der HPC erhielten für eine alte Aktie der HPC (ISIN: US4282361033, WKN: 851301) eine Aktie der umbenannten HPI (ISIN: US40434L1052, WKN: A142VP) und zusätzlich eine Aktie der HPE (ISIN: US42824C1099, WKN: A140KD).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahme Folgendes:
Die Zuteilung der HPE-Aktien ist als steuerpflichtige Sachausschüttung i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 EStG zu qualifizieren (Rz. 113 des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016, BStBl I S.
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