In Artikel 19 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl 1993 I S.
Weitergeltung der Lohnsteuer-Zusatztabellen (§
Die für 1993 bekanntgemachten Lohnsteuer-Zusatztabellen gelten unverändert fort. Sie sind anzuwenden:
auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen vor dem 1. Januar 1994 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und
auf sonstige Bezüge, die vor dem 1. Januar 1994 zufließen.
Für 1994 wird das Bundesministerium der Finanzen neue Lohnsteuer-Zusatztabellen bekanntmachen.
Der mit BdF-Schreiben vom 15. Dezember 1992 (BStBl 1992 I S. 740) bekanntgemachte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer gilt für 1993 ebenfalls unverändert fort.
Anwendung der Lohnsteuer-Zusatztabellen (§
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|