Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG ist ab sofort das beiliegende Vordruckmuster
USt 1 UE | - | Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG - |
zu verwenden.
(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Artikel 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG) und sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|