Aufgrund des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 1997 sind allgemeine und besondere Lohnsteuer-Tabellen für 1997 aufzustellen. Die Änderungen beruhen auf der Anhebung des Kinderfreibetrags hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Danach ergeben sich keine Änderungen für die Zusatztabellen zum Solidaritätszuschlag und beim Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten. Hier gelten die Zusatztabellen 1996 und das für 1996 herausgegebene Merkblatt weiter.
Die LSt-Tabellen 1997 werden als Beilagen zum Bundesanzeiger bekanntgemacht.
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