Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt folgendes:
Mehrjährige Baumschulkulturen sind Pflanzungen von Gehölzen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern, der zum Verkauf bestimmt ist. Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem Teilwert zu bewerten. Wegen der Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB und wegen der Einzelbewertung auf Tz. 3.2.1 des BMF-Schreibens v. 15. 12. 1981 (BStBl I S.
Die Bewertung kann wie folgt vereinfacht werden:
Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten je ha Baumschulfläche folgende Richtsätze:
Rhododendron und Azaleen | 36 100 DM |
sonstige Ziergehölze aller Art | 26 300 DM |
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden | 10 900 DM |
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden, nicht jedoch Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die im extra weiten Stand kultiviert werden | 11 800 DM |
Obstgehölze aller Art | 14 400 DM |
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|