BMF - Schreiben vom 21.11.2013
IV C 5 - S 1961/12/10002
Fundstellen:
BStBl 2013 I S. 1598

BMF - Schreiben vom 21.11.2013 (IV C 5 - S 1961/12/10002) - DRsp Nr. 2014/80067

BMF, Schreiben vom 21.11.2013 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/12/10002

DRsp Nr. 2014/80067

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2013

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2013 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Anlage 1

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Erläuterungen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Kalenderjahr 2013

(Die in einen Kreis gesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechenden Zahlen im Antragsvordruck.)

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 bei der Bausparkasse abgegeben werden, an die die Aufwendungen geleistet worden sind.

(1) Sofern Sie zur Einkommensteuer veranlagt werden, geben Sie bitte die Steuernummer an, unter der die Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird. Bitte geben Sie auch Ihre Identifikationsnummer und ggf. die Ihres Ehegatten/Lebenspartners an.