Anlg.: - 1 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich den in der Anlage beigefügten Erlaß an das Bundesamt für Finanzen, mit dem die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren (§ 50 d Abs. 3 S. 2 EStG) neu geregelt werden. Der Erlaß gilt für Zahlungen, die von dem Schuldner ab dem 1. Januar 1994 geleistet werden.
Er tritt an die Stelle der Erlasse des BMF vom 26. März 1976 -
Anlage
I. Kontrollmeldeverfahren
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