Das BMF ist darauf hingewiesen worden, daß den Einkommensteuererklärungen 1994 bisher die „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für 1994” häufig nicht beigefügt ist. Diese Bescheinigung ist aber für die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage unbedingt erforderlich.
Zur Ausstellung der Bescheinigung ist das Kreditinstitut, das Unternehmen oder der Arbeitgeber verpflichtet, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind (§
Nichtzulagebegünstigte Vermögenswirksame Leistungen, die auf nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossene Sparverträge oder Kapitalversicherungsverträge angelegt worden sind (§§
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