Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. §
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 21. Prüfungsturnus (1.1.2013) | ||||
BETRIEBSARTMittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen. | BETRIEBSMERKMALE in € | Großbetriebe (G) | Mittelbetriebe (M) | Kleinbetriebe (K) |
über | ||||
Handelsbetriebe | Umsatzerlöse oder | 7.300.000 | 900.000 | 170.000 |
(H) | steuerlicher Gewinn über | 280.000 | 56.000 | 36.000 |
Fertigungsbetriebe | Umsatzerlöse oder | 4.300.000 | 510.000 | 170.000 |
(F) | steuerlicher Gewinn über | 250.000 | 56.000 | 36.000 |
Freie Berufe | Umsatzerlöse oder | 4.700.000 | 830.000 | 170.000 |
(FB) | steuerlicher Gewinn über | 580.000 | 130.000 | 36.000 |
Andere Leistungsbetriebe | Umsatzerlöse oder | 5.600.000 | 760.000 | 170.000 |
(AL) | steuerlicher Gewinn über | 330.000 | 63.000 | 36.000 |
Kreditinstitute |
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