Dieser Erlaß gilt für Wohnungs- und Teileigentum im Beitrittsgebiet. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat, und zwar nach dem Gebietsstand vom 3. Oktober 1990. Zum Beitrittsgebiet gehören somit auch Gebiete, die nach dem 2. Oktober 1990 im Rahmen einer Gebietsreform in das übrige Bundesgebiet umgegliedert worden sind.
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann Miteigentum an einem Grundstück in der Weise ausgestaltet sein, daß
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|