Es ist beabsichtigt, die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Betriebs neuer Photovoltaik-Anlagen (Inbetriebnahme ab 1. April 2012) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unter Berücksichtigung der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu regeln.
Vor diesem Hintergrund übersende ich Ihnen den Entwurf eines BMF-Schreibens zum o.g. Themenkomplex. Die hier getroffenen Regelungen werden zudem im Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen.
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