Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vom 6. bis 8. Oktober 2015 gebe ich hiermit die Vordrucke
zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 bekannt.
Zur Übermittlung der Gewinnermittlung gemäß § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG erfolgt ein gesondertes Schreiben.
Dieses Schreiben wird mit den Anlagen im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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