Nach dem Bezugsschreiben konnte die die pauschale Dienstunkostenentschädigung, die Posthaltern für die Überlassung von Räumen zu Dienstzwecken gezahlt wird, als steuerfreier Auslagenersatz i.S. von § 3 Nr. 50 EStG behandelt werden. Des BdF weist darauf hin, daß dies wegen der abschließenden gesetzlichen Regelung des steuerfreien Werbungskostenersatzes durch das Steuerreformgesetz 1990 ab 1. Januar 1990 nicht mehr gilt.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|