Mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist am 13. Juli 2012 die nachstehende Konsultationsvereinbarung gemäß Artikel
„Die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen einer Konsultation gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (hiernach: „DBA”) in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (hiernach: „Revisionsprotokoll”) die folgende Verständigung über die Auslegung von Ziffer 1bis des Protokolls (hiernach: „Protokoll”) zu Artikel
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