Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze.
Abs. | Absatz |
ACK/ABI/FTL/SAE | Acknowledgement of Receipt of the Request for Information/Request for Additional Background Information (about the Request for Information)/Failure with Time Limits/Specific Administrative Enquiries = elektronisches EU-Standardformblatt zur Erteilung einer Eingangsbestätigung eines Ersuchens und ggf. Anforderung weiterer Hintergrundinformationen sowie zur Übermittlung von Fristproblemen und Bestätigung der Durchführung spezieller behördlicher Ermittlungen |
AO | Abgabenordnung |
Art. | Artikel |
BewG | Bewertungsgesetz |
BFH | Bundesfinanzhof |
BGBl. | Bundesgesetzblatt |
BMF | Bundesministerium der Finanzen |
BStBl | Bundessteuerblatt |
BZSt | Bundeszentralamt für Steuern |
bzw. | beziehungsweise |
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d. h. | das heißt |
EG | Europäische Gemeinschaft |
EGAHiG |
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