Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20.12.1996 (BGBl 1997 I S.
Im Hinblick auf diese Neuregelung hat die Finanzverwaltung Vordrucke zur personellen Berechnung von Zinsen nach § 233 a AO entwickelt. Diese Vordrucke sind auf die Sonderfälle des § 233 a Abs. 2 a i.V.m. Abs. 7 AO zugeschnitten, sie können aber auch in „normalen” Zinsfällen verwendet werden.
Das BMF hat einen Satz dieser Vordrucke veröffentlicht. Einzelheiten zur konkreten Verwendung dieser Vordrucke ergeben sich aus der ebenfalls beigefügten Anleitung.
Finanzamt …………………………………………… | Ort, Datum ……………………………………………………… |
Straße, Nr. ……………………………………………………… | |
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|