Unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 2011,
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 1.5 Abs. 3 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010 ( BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 31. August 2012 - IV D 3 - S 7346/12/10002 (2012/0810509), BStBl 2012 I, S. 923 - geändert worden ist, wie folgt gefasst und ein neuer Satz 4 angefügt:
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