Mit Urteil vom 8. September 2011,
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 2. Juli 2012 -
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Abschnitt 13.6. folgende Angabe eingefügt:
„13.7. Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises”
Nach Abschnitt 13.6. wird folgender neuer Abschnitt 13.7. angefügt:
„13.7. Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises
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