mit Schreiben vom 27. August 2009 bates Sic um Klarung von Fragen zur Bildung von Bewertungseinheiten in der steuerlichen Gewituiermittlung. Dazu nebme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehdrden der Lander wie folgt Stellung:
Anwendung von Regelungen des steuerlichen Bewertungsvorbehalts und spezialgesetzlicher Normen
Sie fragen, ob die steuerliche Anerkennung von Bewertungseinheiten sowohl hinsichtlich des Ansatzes als auch der Bewertung der Vorschrift des § 5 Abs. Ia S. 2 EStG folge. Dies wurde Ihrer Meinung nach bewirken, dass der steuerliche Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG i. V. rn. § 8b Abs. 1 bis 6 KStG, § 6a and 15 Abs. 4 Satz 3 EStG sowie die spezialgesetzlichen Normen des Investmentsteuergesetzes and des Aufensteuergesetzes nicht zur Anwendung kämen.
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